Foto: lillysmum / pixelio.de
15.11.2022 | 15:44 Uhr
Im Berufungsprozess um den Passauer Maskenarzt ist heute das Urteil gefallen.
Das Urteil ging dabei zu Gunsten des Arztes aus. Ein Jahr auf Bewährung erhielt der Passauer Mediziner, auf ein Berufsverbot wurde verzichtet. Dieses wurde im ersten Prozess noch verhängt und wurde auch im Berufungsprozess von der Staatsanwaltschaft gefordert. Sollte der Arzt in den kommenden drei Jahren nochmal straffällig werden, erwartet ihn eine Haftstrafe. Wie im Prozess bekannt wurde, hatte der Passauer mindestens 1096 wohl unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt.
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