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19.11.2022 | 08:31 Uhr
Ein Fall aus Niederbayern um das Wiederkaufsrecht bei Bauland könnte vor dem BGH in Karlsruhe zum Präzedenzfall werden.
Die Marktgemeinde Frontenhausen bei Landshut will ein 1994 verkauftes Grundstück zurück. Der Käufer hatte sich damals verpflichtet, darauf binnen acht Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus zu bauen. Das ist aber nie passiert. Für diesen Fall hatte sich die Gemeinde ein Wiederkaufsrecht gesichert und 2014 davon Gebrauch gemacht. In erster Instanz hatte das Oberlandesgericht München das für unangemessen gehalten. Die obersten Zivilrichter des BGH sind nach ersten Beratungen gestern (18.11.) aber anderer Ansicht und halten jahrzehntelanges Wiederkaufsrecht bei Bauland für sinnvoll. Das Urteil wurde für den 16. Dezember angekündigt.debug
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