Foto: Bundeszollverwaltung
19.12.2019 | 07:03 Uhr
Bundespolizei und Zoll warnen vor nicht zugelassenen Silvester-Feuerwerkskörpern aus dem Ausland.
Die Einfuhr sei strafbar, die Verwendung lebensgefährlich. In Deutschland seien nur geprüfte Raketen und Böller mit der CE-Kennzeichnung erlaubt. Immer wieder kommt es mit illegalen Feuerwerkskörpern zu schweren Unfällen. Vor allem über Tschechien gelangen jedes Jahr illegale Kracher nach Niederbayern. Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist hierzulande vom 28. bis zum 31. Dezember erlaubt. debug
UNSER RADIO die Lokalreporter: Christian Keim
© 2015 Funkhaus Passau GmbH & Co. KG - Impressum