19.12.2019 | 07:03 Uhr

Silvester-Feuerwerk: Auf CE-Kennzeichnung achten!

Bundespolizei und Zoll warnen vor nicht zugelassenen Silvester-Feuerwerkskörpern aus dem Ausland.

Die Einfuhr sei strafbar, die Verwendung lebensgefährlich. In Deutschland seien nur geprüfte Raketen und Böller mit der CE-Kennzeichnung erlaubt. Immer wieder kommt es mit illegalen Feuerwerkskörpern zu schweren Unfällen. Vor allem über Tschechien gelangen jedes Jahr illegale Kracher nach Niederbayern. Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist hierzulande vom 28. bis zum 31. Dezember erlaubt. debug


UNSER RADIO die Lokalreporter: Christian Keim

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