17.12.2019 | 18:08 Uhr

Vergleichsmiete zur Mietpreisbremse soll nach "Deggendorfer Modell" ermittelt werden

Seit August gilt in Deggendorf die Mietpreisbremse.

Da dafür eine ortsübliche Vergleichsmiete nötig ist, hat der Deggendorfer Stadtrat gestern entschieden, dass die nach dem sogenannten „Deggendorfer Modell“ ermittelt werden soll. Sandro Pfeiffer von der Stadt Deggendorf erklärt, wie das konkret ausschaut: "Wir haben private, große Vermieter bei uns in Deggendorf, die wir im Falle einer Anfrage anschreiben, genauso nehmen wir unsere Stadtbaugesellschaft mit und auch die städtischen Wohnungen. Und daraus wird dann, wenn eine entsprechende Anfrage kommt, bei Rückmeldung die ortsübliche Vergleichsmiete aus mindestens drei Vergleichsobjekten ermittelt". Durch die Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietungen die Vergleichsmiete nur um maximal 10% überschreiten. Das gilt allerdings nicht für erstmalige Vermietungen eines Neubaus oder nach umfassenden Sanierungsarbeiten.debug


UNSER RADIO die Lokalreporter: Lara Fischer

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