08.10.2019 | 14:26 Uhr

Nach abgewiesener Schadensersatz-Klage: Landkreis Straubing-Bogen will vors Oberlandesgericht ziehen

Die am Vormittag abgewiesene Schadensersatzklage gegen den möglichen Wahlmanipulator von Geiselhöring kommt bei den Verantwortlichen im Landkreis Straubing-Bogen gar nicht gut an.

Das Regensburger Landgericht hat die Zivilklage unter anderem wegen Verjährung und fehlenden Beweisen abgeschmettert. Straubings Landrat Josef Laumer hat bereits angekündigt in die nächste Instanz zu gehen. Am besten nach dem eigentlichen Wahlmanipulationsprozess:
„Wir hätten es so erwartet und auch gehofft, dass der Strafprozess vor dem Zivilprozess geführt wird. Wenn nämlich der Wahlfälschungsprozess nicht auf die lange Bank geschoben worden wäre, dann hätten wir wohl aus dem Strafprozess die Klarheit erhalten und eventuell diese Anspruchsgrundlage näher feststellen können. Und das hätten wir uns natürlich gewünscht aber jetzt ist es genau umgekehrt gekommen. Aber wir sehen nicht ein, dass wir das akzeptieren. Wir gehen vors Oberlandesgericht.“
Denn, so der Landrat weiter. Es sei dem Landkreis und den anderen Kommunen ja tatsächlich hoher Schaden durch die Wiederholung der Wahl 2014 entstanden. Und man wolle verhindern, dass am Ende der Steuerzahler dafür gerade stehen muss. Übrigens wann der eigentliche Prozess um die Wahlfälschung in Geiselhöring starten kann, steht weiter nicht genau fest.

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