01.03.2019 | 16:17 Uhr

Landkreis Rottal-Inn weist auf Gehölz Schonzeit hin

Heute (01.03.) ist nicht nur meteorologischer Frühlingsbeginn, mit dem 1. März startet auch die Schonzeit für Gehölze.

Heißt: nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen von heute bis zum Herbst (30.09.) zum Beispiel Bäume außerhalb von Wäldern nicht mehr gefällt und Hecken oder auch Gebüsche nicht gerodet werden, zumindest nicht ohne Sondergenehmigung. Der Landkreis Rottal-Inn als „Insektenfreundlicher Landkreis“ weist aus diesem Anlass auf die Bedeutung dieser Schonzeit hin. Denn diese dient insbesondere dem Schutz von Vögeln die im Frühjahr mit der Brut beginnen oder auch Insekten die sich auf Nahrungssuche machen, heißt es aus dem Landratsamt. Wer weitere Fragen zur Schonzeit hat, soll sich etwa an die Untere Naturschutzbehörde wenden. debug


UNSER RADIO die Lokalreporter: Julia Reihofer

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