16.01.2019 | 05:39 Uhr

Blutverdünnerprozess: Bundesgerichtshof weist Revision zurück

Das Urteil im Blutverdünner-Prozess vor dem Passauer Landgericht ist rechtskräftig.

Das hat das Gericht gestern (15.01.) mitgeteilt. Der Bundesgerichtshof hat demnach die Revision der Angeklagten Elisabeth W. als unbegründet verworfen. Somit gilt die Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Das Gericht sah es im Sommer vergangenen Jahres als erwiesen an, dass die Frau im Jahr 2017 über Monate hinweg versucht hatte, ihren Mann mit bis zu 140 Tabletten eines Blutverdünnungsmittels umzubringen. Deswegen hatte das Passauer Landgericht sie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. debug


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